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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11   

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https://dejure.org/2012,123923
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11 (https://dejure.org/2012,123923)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2012 - L 4 KR 137/11 (https://dejure.org/2012,123923)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2012 - L 4 KR 137/11 (https://dejure.org/2012,123923)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Hamburg, 07.05.2015 - S 2 KR 1043/10

    Anspruch des AN auf Schätzung des Arbeitsentgelts bei einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11
    Der Kläger, dem die letztgenannten Bescheide ebenfalls mitgeteilt worden waren, ging bzw. geht hiergegen auf zweierlei prozessuale Weise vor: Zum einen hat der Kläger Klage vor dem SG Hamburg zum Aktenzeichen S 2 KR 1043/10 erhoben.

    Darüber hinaus sei die entgegenstehende Rechtshängigkeit nach § 94 SGG wegen des Verfahrens vor dem SG Hamburg zum Aktenzeichen S 2 KR 1043/10 zu beachten.

    Hierüber werde ein eigenständiger Rechtsstreit vor dem SG Hamburg zum Aktenzeichen S 2 KR 1043/10 geführt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 19/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11
    Der Rechtsstreit ist anhängig unter dem Aktenzeichen L 4 KR 19/10.

    Vielmehr hat er in dem Rechtsstreit vor dem erkennenden Senat zum Aktenzeichen L 4 KR 19/10 im Schriftsatz vom 2. März 2010 ausdrücklich selbst erklärt, keine Möglichkeit zur Verjährungsunterbrechung vor der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts gehabt zu haben.

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11
    Der Senat verweist insbesondere auf die Urteile des BSG vom 13. August 1996, 12 RK 76/94 sowie vom 25. September 1981, 12 RK 58/80.
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 137/11
    Der Senat verweist insbesondere auf die Urteile des BSG vom 13. August 1996, 12 RK 76/94 sowie vom 25. September 1981, 12 RK 58/80.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 4 KR 19/10
    Die Begehren zu 2. und 3. sind Gegenstand des Berufungsverfahrens L 4 KR 137/11.

    Daneben sei vom erkennenden Senat zu prüfen, ob eine Verbindung mit dem Berufungsverfahren L 4 KR 137/11 (Klage des Klägers gegen die Beklagte auf Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und mit höherem Arbeitsentgelt) gem. § 113 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vorzunehmen und/oder ob die im dortigen Verfahren angefochtenen Bescheide der Beklagten nach § 96 SGG Gegenstand des hier geführten Rechtsstreits geworden sind.

    Der erkennende Senat hat auf jeweiligen Antrag des Klägers mit Verfügungen vom 19. September und 14. November 2011 mitgeteilt, dass eine Verbindung der beiden Berufungsverfahren zu den Aktenzeichen L 4 KR 19/10 und L 4 KR 137/11 nach § 113 Abs. 1 SGG zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung nicht beabsichtigt sei und die Bescheide der Beklagten vom 28. August 2009 und 7. Januar 2010 nicht Gegenstand des hier geführten Rechtsstreits nach § 96 SGG geworden sein dürften, da das vorliegende Berufungsverfahren einen Beitragserstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte, die genannten Bescheide aber die Festsetzungen von Entgelt- und Beitragshöhen im Verhältnis der Beklagten zur Beigeladenen zu 1) beträfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie auf die im Verfahren L 4 KR 137/11 beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten und der Beigeladenen zu 3) Bezug genommen.

    Auch eine Einführung der im Berufungsverfahren L 4 KR 137/11 streitgegenständlichen Bescheide in das hiesige Berufungsverfahren mittels Verbindung zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung nach § 113 Abs. 1 SGG kommt nicht in Betracht, da auch insoweit unterschiedliche Streitgegenstände in Rede stehen (Beitragserstattung einerseits und Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitgeber andererseits).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2012 - L 15 P 66/09
    Der Kläger ist gegen diesen Bescheid vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim (S 20 KR 24/07) vorgegangen, das Klage- und auch das Berufungsverfahren (L 4 KR 137/11, Urteil vom 24. April 2012) blieben erfolglos.

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist im vorliegenden Rechtsstreit auch nicht zu prüfen, ob der Beklagten insoweit ein Fehlverhalten vorzuwerfen sein könnte, als sie es unterlassen hat, von der K. schon ab 1997 die ggf. vorsätzlich vorenthaltenen Beiträge beizutreiben, denn diese Frage ist Gegenstand des Verfahrens L 4 KR 137/11 (inzwischen unter B 12 KR 42/12 B beim BSG anhängig).

    Ob eine entsprechende Verpflichtung der Beklagte besteht, ist Gegenstand des Verfahrens L 4 KR 137/11 (LSG Celle) gewesen, das inzwischen beim BSG (B 12 KR 42/12 B), wohl als Nichtzulassungsbeschwerde, anhängig ist.

    Im Übrigen spricht einiges dafür, dass ein etwaiges Verschulden der Firma K. - insbesondere ein bedingter Vorsatz im Hinblick auf die unrichtige Beurteilung der Tätigkeit des Klägers als Handelsvertreter - nicht der Beklagten bzw. der N. zugerechnet werden kann (vgl. Urteil d. LSG Celle - L 4 KR 137/11 - S. 19 ff.).

  • LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge; Ermittlung des zu berücksichtigenden

    In den Verfahren S 20 KR 24/07 bzw. L 4 KR 137/11 vor dem Sozialgericht Hildesheim und dem Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen begehrte der Kläger dann zum einen, die Beklagte zu verpflichten, auch für den Zeitraum 8. Juli 1997 bis 30. November 1999 Gesamtsozialversicherungsbeiträge von der Beigeladenen zu 1. einzuziehen und zum anderen für den Zeitraum 8. Juli 1997 bis 31. Mai 2004 Beiträge auf der Basis eines Bruttoeinkommens in Höhe von 317.241,32 EUR zu erheben.
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